Sachkundenachweis

Sachkundenachweis für Hundehalter

Du möchtest einem Vierbeiner ein neues Zuhause schenken? Vielleicht hat auch schon ein Vierbeiner dein Herz erobert? Leider gestaltet sich die Aufnahme eines Hundes nicht immer so einfach, wie man es sich wünscht. Denn für die Haltung von Hunden gibt es in Deutschland teilweise behördliche Auflagen – meist für Listenhunde oder als gefährlich eingestufte Hunde. In den meisten Fällen ist unter anderem ein Sachkundenachweis notwendig. Dieser soll dafür sorgen, dass das Leben und Wohlbefinden der Hunde geschützt werden, damit keine zwielichtigen Hundehalter ihren Hund als "Kampfhund" missbrauchen.

Was genau der Sachkundenachweis ist, wer ihn braucht und wie man ihn erhält, haben wir dir in diesem Beitrag zusammengefasst.

Was ist ein Sachkundenachweis?

Ein Sachkundenachweis ist eine offizielle Bestätigung, dass du als Halter des Hundes über die erforderlichen Kenntnisse und Fähigkeiten verfügst, um deinen Hund verantwortungsvoll und sicher zu halten und das Tier in Gefahrensituationen unter Kontrolle zu haben. Dieser Nachweis wird in der Regel nach erfolgreich bestandener Prüfung von der zugelassenen Prüfstelle erteilt und kann erforderlich sein, um einen Hund zu halten oder ihn als Arbeitshund einzusetzen.

Die Sachkundeprüfung für den Hund beinhaltet eine theoretische, manchmal auch eine praktische Prüfung.

Im theoretischen Teil kann beispielsweise Folgendes abgefragt werden:

  • Kenntnisse zum Verhalten,
  • zur Erziehung,
  • zur Hundegesetzgebung,
  • zu Erster Hilfe bei Hunden und
  • zu Verhaltensproblemen.

Musst du auch einen praktischen Teil absolvieren, könnten

  • Leinenführigkeit,
  • Gehorsam und
  • Reaktion des Hundes in Stresssituationen

geprüft werden.

Sachkundenachweis oder Hundeführerschein?

Achtung – der Sachkundenachweis ist nicht zu verwechseln mit dem sogenannten Hundeführerschein:

  • Der Nachweis über die Sachkunde ist teilweise Pflicht, um einen bestimmten Hund halten zu dürfen. Die Bedingungen können jedoch von Bundesland zu Bundesland variieren.
  • Der Hundeführerschein ist hingegen freiwillig. Die Prüfungen sind sich zwar sehr ähnlich, allerdings ersetzt der Hundeführerschein keinesfalls den Sachkundenachweis!

Unser Tipp: Informiere dich am besten vor der Anschaffung deines Vierbeiners bei der Stadtverwaltung, welche Nachweise du für die Haltung benötigst.

Wer braucht einen Sachkundenachweis für Hunde?

Wer als Privatperson einen Listenhund halten möchte, muss in fast allen Bundesländern einen Sachkundenachweis vorlegen.

Daneben schreibt § 11 des Tierschutzgesetzes (TierSchG) vor, dass Menschen, die gewerblich mit Tieren umgehen – sprich gewerbsmäßige Tierhalter sind – eine behördliche Erlaubnis für ihre Tätigkeit benötigen, für welche wiederum ein Sachkundenachweis notwendig ist. In diesem Fall dient der Nachweis in erster Linie dem Tierschutz, um tierschutzwidrige Haltungs- oder Zuchtbedingungen zu verhindern.

Zusammenfassend benötigen also folgende Personengruppen einen Sachkundenachweis:

  • Halter von Listenhunden, von als gefährlich eingestuften Hunden und in NRW Halter von großen Hunden (“20/40-Regelung”)
  • Ausbilder von Hunden, z. B. Hundetrainer, Hundetherapeuten oder Polizeihundeführer
  • Inhaber von Hundeschulen oder Tierpensionen
  • Leiter und Mitarbeiter von Tierheimen
  • Züchter

Einige Bundesländer führen in ihrem Hundegesetz Rasselisten, die "gefährliche" Hunde nennen, für die meistens ein Sachkundenachweis gefordert wird. Derzeit gilt (Stand Januar 2023):

  • In Baden-Württemberg wird der Sachkundenachweis künftig für alle Hundehalter Pflicht – unabhängig von der Rasse.
  • In Niedersachsen hingegen gilt diese Pflicht bereits: Hier benötigen alle Hundehalter einen Sachkundenachweis.
  • In Berlin und Hamburg benötigt man diesen Nachweis erst, wenn man seinen Vierbeiner von der Leinenpflicht entbinden möchte.
  • Schleswig-Holstein und Thüringen führen keine Rasselisten und verzichten auch auf die allgemeine Pflicht, einen Sachkundenachweis vorzulegen – zumindest solange das Tier nicht durch aggressives Verhalten auffällig geworden ist.
  • Auch in Bayern gibt es aktuell keine Vorgaben, die einen Sachkundenachweis generell erforderlich machen.
  • Das "Landeshundegesetz" (LHundG) in NRW legt in der sogenannten “20/40-Regelung” fest, dass für die Haltung von Hunden mit einer Widerristhöhe von mindestens 40 cm und/oder mindestens 20 kg Körpergewicht ebenfalls ein Sachkundenachweis benötigt wird.

Wichtig zu wissen: Hältst du einen Listenhund oder bist in der gewerblichen Hundehaltung tätig ohne den erforderlichen Sachkundenachweis, handelt es sich um eine Ordnungswidrigkeit, die mit hohen Geldbußen geahndet werden kann, wenn man vom Ordnungsamt kontrolliert wird.

Für welche Hunderassen braucht man einen Sachkundenachweis?

Ob der Nachweis benötigt wird, ist von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich, da die Gesetzgebung dazu Ländersache ist. In einigen Bundesländern benötigt man für folgende Hunderassen einen Sachkundenachweis:

  • Alano Espanol
  • Bandogs
  • Bordeaux Dogge
  • Ca de Bou
  • Dogo Canario
  • Kangal
  • Mastin Espanol
  • Tosa Inu
  • Kreuzungen und Mischlinge der genannten Rassen


Wer stellt einen Sachkundenachweis aus?

Die Prüfung, die dem Sachkundenachweis zu Grunde liegt, wird normalerweise von einem Tierarzt, einem Hundetrainer oder einem anderen Fachmann abgenommen. Sie kann entweder schriftlich oder mündlich durchgeführt werden.

Wichtig ist: Die Sachkundeprüfung soll als schriftlicher Nachweis des Verantwortungsbewusstseins des Hundehalters dienen. Ein guter Hundehalter bildet sich jedoch bestenfalls ständig weiter und setzt sich mit den ändernden Bedürfnissen und Anforderungen seines Hundes auseinander – so bleiben Mensch und Tier ein gutes Team!

So erhältst du den Sachkundenachweis:

Da der Sachkundenachweis zum einen Ländersache ist, es zum anderen auch viele unterschiedliche Anbieter gibt, die die Prüfung für den Sachkundenachweis abnehmen, sind pauschale Aussagen über den Inhalt und die Anforderungen des Tests sowie zu den Kosten nur schwer zu treffen. Das Prozedere, um den Nachweis zu erhalten, ist jedoch oft ähnlich – wir erklären dir, wie du am besten vorgehst:

  1. Prüfstelle finden: Wenn du herausgefunden hast, dass du für die Haltung deines neuen Mitbewohners einen Sachkundenachweis benötigst, gilt es als nächstes, eine passende Stelle für das Ablegen der Prüfung zu finden. In der Regel kannst du diese beim Veterinäramt deiner Stadt machen, aber auch bei Sachverständigen oder bei einem von der Tierärztekammer benannten Tierarzt. Manche Stellen bieten auch eine Online-Prüfung an. Dein Tierarzt kann dir sicher eine Stelle in deiner Nähe nennen.
  2. Termin festlegen: Hast du eine passende Stelle zum Ablegen der Prüfung gefunden, vereinbarst du telefonisch oder per Mail einen Termin. In diesem Zusammenhang kannst du dich auch nach den Voraussetzungen für das Bestehen der Prüfung erkundigen.
  3. Optimale Vorbereitung: Dann heißt es erst einmal Lernen und Üben, damit du die Prüfung bestehst! In einigen Bundesländern kannst du den Test zwar mehrmals wiederholen, in manchen Ländern wird wiederum nach zweimaligem Nichtbestehen das Ordnungsamt informiert, welches letztendlich die Hundehaltung untersagen kann. Daher ist eine gute Vorbereitung auf den Sachkundetest ratsam. Ein Besuch einer Hundeschule kann dir dafür viel Grundwissen vermitteln. Darüber hinaus findest du auf zahlreichen Webseiten oftmals kostenlose Fragebögen zum Üben. Es lohnt sich, einen Blick darauf zu werfen, denn die Bögen sind recht umfangreich.
  4. Prüfung absolvieren: Dann wird es ernst, du trittst die Prüfung an! Ob deine Prüfung aus Theorie- und Praxiseinheit besteht sowie alle weiteren wichtigen Infos erhältst du bei der zuständigen Prüfstelle.
    In der Theorieprüfung sind in der Regel Bögen mit 20–30 Single- oder auch Multiple-Choice-Fragen zu bearbeiten, von denen du für das Bestehen 60–80 % richtig beantworten solltest.
  5. Glückwunsch – du hast bestanden! Nach bestandener Prüfung bekommst du den Nachweis über die Sachkunde in Form einer behördlich anerkannten Bescheinigung meistens sofort ausgehändigt. Dieses Dokument ist beim Ordnungsamt für die Haltegenehmigung vorlegen.

Unser Tipp: Bestehst du nicht beim ersten Anlauf, kannst du den Sachkundetest in den meisten Bundesländern mindestens ein Mal wiederholen. Allerdings fallen dafür erneut Gebühren an. Abhängig davon, wo du den Sachkundenachweis erbringst, liegen diese zwischen 30 und 100 Euro. Daher lohnt es sich, vor dem Absolvieren des Tests nach den Kosten zu fragen.

Was sind die Zulassungsvoraussetzungen für eine Sachkundeprüfung?

Um die Prüfung zum Nachweis der Sachkunde ablegen zu dürfen, gelten in der Regel folgende Voraussetzungen:

  1. Volljährigkeit (in einigen Bundesländern reicht auch ein Mindestalter von 16 Jahren)
  2. Nachweis über eine Haftpflichtversicherung für den Hund
  3. Aktuelles Impfzeugnis des Hundes, das die Impfungen gegen Tollwut, Staupe und Parvovirose bestätigt
  4. Bescheinigung über die Identität des Hundes (z. B. Chip oder Tätowierung)
  5. Personalausweis oder Reisepass

Fazit: Die Vorgaben eines Sachkundenachweises sind nicht bundeseinheitlich geregelt und obliegen den Gesetzgebungen der Länder. Wenn du dir nach wie vor nicht sicher bist, ob du einen Sachkundenachweis für deinen Vierbeiner benötigst, informiere dich am besten bei deiner Stadtverwaltung. Oder hast du schon die Sachkundeprüfung absolviert? Dann freuen wir uns über deine Erfahrungen und Tipps!

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